Sichtungen durch Lehrer/innen der Martinschule
Sichtungen gehören zum Auftrag der Sonderpädagogischen Förderzentren. Vermutet die Grundschule oder die Mittelschule bei einem Schüler einen Sonderpädagogischen Förderbedarf, kann die Schule die zuständige Förderschule mit der Sichtung und Gutachtenerstellung – also der Klärung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs – beauftragen. Auch die Einschulung zukünftiger Erstklässler wird über das Sichtungsverfahren geregelt. Eltern können ihr Kind direkt an der Martinschule anmelden, insbesondere dann, wenn schon vor der Einschulung ein Förderbedarf vermutet wird. Üblicherweise erfolgt die Anmeldung aller Einschulungskinder aber an der zuständigen Sprengelschule.
Unsere Sprengelschulen sind:
Werner-Egk-Schule
Grundschule Kriegshaber
Drei-Auen-Grundschule
Bärenkeller Grund- und Mittelschule
Löweneck Grund- und Mittelschule
Kapellenmittelschule
Ansprechpartnerin für die Schüleraufnahme ist Gabriele Zehendner, StR FS. Hier sind ihre Kontaktdaten: gabriele.zehendner@augsburg.de bzw. per Telefon unter 0821 324 7363.
Aufnahme von Schulanfängern
Im Regelfall: Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind an der Sprengelschule, einer Schule mit dem Schulprofil ,Inklusion’ oder an der Förderschule an. Die Aufnahme an der Förderschule setzt die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens voraus.
Wenn die KiTa oder die vorschulische Frühförderstelle einen sonderpädagogischen Förderbedarf vermutet: Die Eltern werden beraten und gebeten, eine Überprüfung durch die Martinschule zu gestatten (Elternwahlrecht!). Die Eltern unterschreiben Einverständniserklärung und Schweigepflichtentbindung. Gegebenenfalls wird die MSH der Martinschule hinzugezogen.
Die Eltern werden von der Grundschule bzw. der Förderschule wegen der Klärung eines möglichen sonderpädagogischen Förderbedarfs und des geeigneten Schulortes beraten.
Mit Zustimmung der Eltern überprüft die Martinschule den sonderpädagogischen Förderbedarf, bevorzugt vor Ort in der KiTa.
Die Eltern erfahren die Testergebnisse und werden umfassend hinsichtlich des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des geeigneten Schulortes ergebnisoffen beraten. Die Eltern entscheiden über die Aufnahme an der Grundschule oder der Förderschule.
Anmeldung an der jeweiligen Schule erfolgt durch die Eltern
Aufnahme bei Schulwechsel
Klassenleiter der GS/MS vermutet sonderpädagogischen Förderbedarf:Meldung an den SchulleiterInformation der Erziehungsberechtigten (Einverständniserklärung)Bearbeitung des MeldebogensKontaktaufnahme zum MSD vor der Meldung an die Martinschule
Vermuteter sonderpädagogischer Förderbedarf: Meldung der betroffenen Schüler an den MSD-Mitarbeiter der Martinschule vor Ort im Februar. Rechtzeitige Zusendung des Meldebogens und der Einverständniserklärung vor 01.03.
Martinschule informiert Eltern und Schule schriftlich über den Testtermin.
Martinschule erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten für jeden Schüler, Eltern und Lehrkräfte erhalten ergebnisoffene Beratung und Förderempfehlungen. Eltern entscheiden über Schulwechsel.